Nein, das geht nicht! Entenrennen sind juristisch wie eine Lotterie zu werten. Wenn Sie als Gewerbetreibende ein Entenrennen veranstalten möchten und den Gewinn vereinnahmen wollen, würden Sie niemals hierfür die notwendige Genehmigung bekommen. Wenn Sie so ein Entenrennen ohne Genehmigung veranstalten, machen Sie sich evtl. gem. StGB wegen illegalen Glücksspiel strafbar.
Entenrennen können als Lotterie nur von gemeinnützigen Organisationen und nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden.
Sehr wohl können Sie ein Entenrennen veranstalten, wenn Sie die Lose/Enten verschenken, dann ist das nicht wie eine Lotterie zu sehen und unproblematisch. Wir kennen einen Rennveranstalter, der die Enten im Rahmen eines verkaufoffenen Sonntags kostenlos verteilt und diese dann gemeinsam in ein Rennen schickt. Für die Gewinner gibt es ebenfalls tolle Sachpreise zu gewinnen. Dieses Entenrennen ist schon seit Jahren der krönende Abschluß des verkaufsoffenen Sonntags. Es ist halt eben keine Spenden-Aktion, sondern eine Promotion-Aktion. Auch das geht mit einem Entenrennen.
