Hier spreche ich ein etwas heikles Thema an. Das deutsche Lotterierecht hat hier Grenzen gesetzt hat.
Das Problem im Lotterierecht liegt in einer Formulierung. Ich zitiere hier einmal aus der allgemeinen Erlaubnis der Stadt Essen für Lotterien. Dort heißt es unter Pflichten des Veranstalters: "Im Zusammenhang mit der Veranstaltung darf kein Wirtschaftswerbung betrieben werden, die über die Ausstellung von Sachgewinnen hinausgeht".
Diese Formulierung setzt dem Sponsoring natürlich enge Grenzen. Sie sollten diese Grenze bei der Vorbereitung Ihres Entenrennens kennen und auch beachten. Bitte sprechen Sie gerade auch diesen Aspekt im Genehmigungsverfahren durch.
Lassen Sie sich aber auch nicht entmutigen. Aktuell haben wir einen Kunden, der sein ganzes Kostenbudget über Mäzene abgedeckt hat.
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